Zahlen
Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Naumburg, dass die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke des § 13b UStG ist.
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 20.02.2025
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 21.03.2022
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 19.04.2019
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 01.12.2018
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 01.12.2015
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 26.12.2014
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2022
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2021
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2020
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2019
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2018
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2017
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2016
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2015
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2014
- Wirtschaftsprüfungsbericht 2013