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Netzanschluss StromInformationen & Downloads

Ihre Unterlagen zum Netzanschluss

Dem Netznutzer wird der Zugang zum Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH - Stromnetz ermöglicht und Informationen über die Netznutzung und die Infrastruktur des Netzbetreibers geboten.

Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels GmbH (SWW) zur NAV.

Allgemeine Bedingungen für Versorgungsanlagen

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E)

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) zum Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Bestandteil von Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG sind nachfolgende Allgemeine Bedingungen.

Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ergänzende Information der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG.

Informationen zum Anschluss von Elektro-Heizungswärmepumpen (WPA)

Nachfolgende Regelung gilt ausschließlich für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023.
Für Inbetriebnahmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (wie WPA) gelten die Regelungen des §14a sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur Beschluss BK6-22-300 zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG) sowie der Beschluss BK8-22/010-A zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.

Die v.g. Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind auf deren Internetseite veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/

Informationen zum Anschluss von Ladepunkten für Elektromobile

Nachfolgende Regelung gilt ausschließlich für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2023.
Für Inbetriebnahmen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (wie Ladepunkten für E- Mobile) gelten die Regelungen des §14a sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur Beschluss BK6-22-300 zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach §14a Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG) sowie der Beschluss BK8-22/010-A zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.

Die v.g. Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind auf deren Internetseite veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/

Bedingungen zum Netzanschluss

Der Netzanschluss und Betrieb von Kundenanlagen in Niederspannung und Mittelspannung sowie der Netzanschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen und Netzersatzstromanlagen in Niederspannung und Mittelspannung erfolgt auf der Grundlage nachfolgend aufgeführter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien. Ebenso sind einschlägige behördliche Vorschriften und sonstigen Bestimmungen zu beachten, auch wenn sie hier nicht vollständig aufgeführt sind.

Für den Anschluss an das Verteilernetz der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE)  gelten die nachfolgende Technischen Anschlussbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, die hier zum Download bereitstehen:

 

Niederspannung

 

Ab dem 01.07.2024 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz einschließlich der darin aufgeführten Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.

Auf Grund der Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus den Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesetzagentur (BNetzA) wurde der Bundesmusterwortlaut der TAB 2023 angepasst.

Änderungen im Vergleich zur Fassung Tab 2023 Version 1.0 sind:

  • Abschnitt 3: Ergänzung von Definitionen
  • Tabelle Abschnitt 4.1: Neue Gliederung; Berücksichtigung, dass Wärmepumpen, Speicher, Ladeeinrichtungen und Klimaanlagen abhängig von ihrer Leistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten können; Änderung der Zustimmungspflichten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
    Berücksichtigung der Festlegungen im Solarpaket I
  • Neuer Abschnitt 9.2: In diesem neuen Abschnitt wurden die Vorgaben für Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ergänzt.
  • Bisheriger Abschnitt 10.2 wurde gestrichen, da „schaltbare Verbrauchseinrichtungen“ im Sinne eines reinen Ein- und Ausschaltens grundsätzlich nicht den Vorgaben der BNetzA-Festlegungen entsprechen.

Ab dem 01.08.2023 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz einschließlich der darin aufgeführten Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.

Mit der Änderung der Technische Anschlussbedingungen tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung

Schwerpunktmäßig wurden mit der TAB 2023 folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vorgenommen:

  • Änderung der Regelung zu Erdungsanlagen (Abschnitt 11 (3))
  • Ergänzung von Regelungen für den Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich [insb. in den Abschnitten 4.1 (4), 6 (6), 7.1 (10)]
  • Berücksichtigung aktueller VDE/FNN-Hinweise zu mehren Netzanschlüssen auf einem Grundstück und zum Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich
  • Ergänzung von Anhang F mit einem Praxisbeispiel zur Erweiterung von Zähleranlagen
  • Redaktionelle Korrekturen
  • Überarbeitung der Anhänge

 

 TAB2023 V2.0 - Stand Mai 2024

 

Die Ergänzung zur TAB 2023 ersetzt die Ausgabe Juni 2022 und ergänzt die Anforderungen der TAB 2023 für Direkt- und Wandlermessungen an das Niederspannungsnetz. Sie wurde im Auftrag der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland von den Projektgruppen PG TAB Sachsen/Sachsen-Anhalt und PG TAB Thüringen überarbeitet. Diese enthält einheitliche Vorgaben für den Aufbau von Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz und definiert damit zugleich für Planer, Errichter, Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Netz- sowie Messstellenbetreiber einen einheitlichen Standard.

Ergänzung zur TAB 2023 - Anwendungshilfe: Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz – Stand Juni 2023

Umsetzungshilfen zu den gültigen VDE- Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und 4105 und zu den BDEW-TAB-2023

 

Mittelspannung

Ab dem 01.08.2023 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Mittelspannungsnetz:

 

Ergänzung der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH zur TAB Mittelspannung der MITNETZ STROM

Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung / TAB Mittelspannung

 

E.1 Antragstellung

E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

E.4 Errichtungsplanung

E.5 Inbetriebsetzungsauftrag

E.6 Erdungsprotokoll

E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestation

E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage und Speicher - Mittelspannung

E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher

E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage - Speicher

E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen und Speicher

E.13 Einheitenzertifikat

E.14 Komponentenzertifikat

E.15 Anlagenzertifikat

Anhang D Beispiele für Mittelspannungs-Netzanschlüsse

 

Neben den in den Technischen Anschlussbedingungen genannten Normen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung, finden insbesondere folgende Regelwerke in unserem Netzgebiet Anwendung:

  • Netzcodes: Network Code Requirements for Generators (RfG)1), Network Code on Demand Connection (DCC)1)
  • FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4120 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung“)2,3) 
  • FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung“)2,3) 
  • FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung“)2,3)
  • FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“2,3)
  • FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4400 „Messwesen Strom (Metering Code)“2,4) 
  • Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (D-A-CH-CZ-Richtlinie) vollständig5) oder als Kompendium6)
  • Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (D-A-CH-CZ-Richtlinie) Ergänzungsdokument für Hochspannung7) 


1) Diese Regelungen sind in der jeweils gültigen Fassung auf der folgenden Internetseite des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) frei zugänglich:https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes

2) Diese Regelungen sind über https://www.vde-verlag.de/normen/anwendungsregeln/ erhältlich.

3) Weitere Informationen zu den Technischen Anschlussregeln sind über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) unter www.vde.com/de/fnn/themen/tar zu finden.

4) Weitere Informationen zum Metering Code sind über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) unter www.vde.com/de/fnn/themen/imesssystem/metering-code-e-vde-ar-n-4400 zu finden.

5) Diese Regelung ist über den VDE erhältlich: https://shop.vde.com/de/dachcz-technische-regeln-zur-beurteilung-von-netzrueckwirkungen

6) Diese Regelung ist über den VDE frei zugänglich unter:  

 www.vde.com/resource/blob/937750/2d2d73e7f8e3a7c93aca5293f8624b41/kompendium---technische-regeln-zur-beurteilung-von-netzrueckwirkungen--2--ausgabe-2007-data.pdf

7) Diese Regelung ist über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) frei zugänglich unter: 

 www.vde.com/resource/blob/1567340/e06b8cd538a610bc854d9a30c739bc60/ergaenzungsdokument-netzrueckwirkungen-hochspannung-dachz-2012-data.pdf

Die jeweils gültige Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (derzeit DGUV Vorschrift 3) können Sie bei den Berufsgenossenschaften beziehen. Diese finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) http://www.bgetem.de/.

Nachfolgende Informationen sind ein Auszug aus dem „BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz – TAB2023“. Die TAB2023 werden im Netz der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) angewandt.

Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz und den Netzanschluss (Hausanschluss) leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben

über die anzuschließende Kundenanlage und Verbrauchsgeräte.

Folgende Vorgänge, sowie der Anschluss und die Errichtung folgender Anlagen und Geräte bedürfen einer Anmeldung durch den Anschlussnehmer/Anschlussnutzer bzw. der Zustimmung durch den Netzbetreiber:

 

Bezeichnung

anmelde-pflichtig

zustim-mungs-pflichtig

neue Kundenanlagen / Anschlussnutzeranlagen

x

x

Trennung / Zusammenlegung von Anschlussnutzeranlagen

x

x

Änderung von Netzanschlüssen (z.B. Umverlegung)

x

x

Erweiterung der Kundenanlage, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird

x

x

vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe; siehe Abschnitt 13.2 der TAB2023

x

x

Erzeugungsanlagen

x

x

steckerfertige Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105

x

-

Ladeeinrichtungen f. Elektrostraßenfahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVA

x

-

Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet

x

x

Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA

x

x

Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Einzelgeräte

x

x

schaltbare Verbrauchseinrichtungen nach Abschnitt 10.2 der TAB2023

x

x

Energiemanagement mit Stromsensoren im Hauptstromversorgungssystem für Anwendungsfälle nach Definition Abschnitt 3 Nr.36 der TAB2023

x

-

Speicher mit Einspeisung ins öffentliche Netz

x

x

Speicher ohne Einspeisung ins öffentliche Netz mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVA

x

-

Speicher, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet

x

x

Notstromaggregate nach Abschnitt 14.6 der TAB2023

x

x

elektrische Verbrauchsgeräte, die die in Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 aufgeführten Grenzwerte für Netzrückwirkungen überschreiten oder das dort beschriebene Verhältnis von Mindestkurzschlussleistung zu Anschlussleistung unterschreiten

x

x

Anschlussschränke im Freien

x

x

Vordrucke für Entnahme- und Erzeugungsanlagen

Sie wünschen für Ihr Grundstück, Gebäude oder Objekt

•             einen Neuanschluss

•             einen Baustromanschluss

•             eine Änderung des Anschlusses 

•             eine Leistungserhöhung/Anlagenerweiterung oder

•             eine Außerbetriebnahme?

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) hilft Ihnen schnell und fachgerecht bei der Errichtung oder Änderung Ihres Netzanschlusses für Entnahme- und Erzeugungsanlagen aller Spannungsebenen.

Bei der Ermittlung der Daten Ihrer elektrischen Anlage und bei der Beantragung Ihres Vorhabens unterstützt Sie Ihr eingetragener Elektroinstallateur.

Über das Hausanschlussportal melden Sie als Anschlussnehmer Ihr Vorhaben bei uns elektronisch an. Hier haben Sie jederzeit einen Überblick über den Bearbeitungsstand Ihres Vorhabens. Alle für Ihr Vorhaben benötigten Formulare werden Ihnen über das Hausanschlussportal bereit gestellt. 

Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen umgehend alles Weitere abstimmen. Wir unterbreiten Ihnen über das Hausanschlussportal Ihr Angebot über die Anschlusskosten und den Baukostenzuschuss. Durch Ihr Hochladen der Angebotsbestätigung in das Hausanschlussportal wird Ihr Auftrag zum Netzanschluss verbindlich.

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) bietet Ihren Kunden zur Anmeldung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis zu einer Erzeugungsleistung von maximal 600 Watt ein vereinfachtes Verfahren an. Nutzen Sie auch dazu unser Hausanschlussportal.

Wichtige und aktuellen Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie auf den Internetseiten der VDE (Verband deutscher Elektotechniker):

https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

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Formulare

 

 

Baustromanmeldung