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Versorgungsarten StromInformationen & Downloads

Grundversorgung - Festlegung des Grundversorgers

Gemäß § 36 EnWG haben Stromversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom zu versorgen. Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. 

 

Das Netzgebiet der Stadtwerke Energienetze GmbH betrifft die Stadt Weißenfels sowie die Ortsteile Tagewerben, Reichardtswerben, Burgwerben, Borau und Schkortleben.

 

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 wurden als Grundversorger in dem von der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung am 1. Juli 2015 gemäß § 36 Absatz 2 EnWG die Stadtwerke Weißenfels GmbH festgestellt.
  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 wurden als Grundversorger in dem von der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung am 1. Juli 2018 gemäß § 36 Absatz 2 EnWG die Stadtwerke Weißenfels GmbH festgestellt
  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wurden als Grundversorger in dem von der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung am 1. Juli 2021 gemäß § 36 Absatz 2 EnWG die Stadtwerke Weißenfels GmbH festgestellt

Für die ab 01.01.2022 neu hinzugekommenen Netze der allgemeinen Versorgung in Weißenfels mit den Ortsteilen Langendorf, Leißling, Markwerben, Storkau und Uichteritz wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 als Grundversorger die enviaM festgestellt.

Ersatzversorgung mit elektrischer Energie

Gemäß § 38 EnWG fällt ein Letztverbraucher in Niederspannung, für den kein Liefervertrag besteht, in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger nach § 36 EnWG.

  • Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 3x230/400V
  • Nennfrequenz des Niederspannungsnetzes beträgt 50 Hz 

Die Betriebsspannung an der Übergabestelle (Hausanschlusskasten) liegt im

Toleranzbereich nach DIN IEC 38. Weitere Qualitätsmerkmale der Spannung

wie:

  • Frequenz
  • Spannungskonstanz
  • Spannungseinbrüche
  • Spannungsunterbrüche
  • Spannungssymmetrie
  • Überspannungen
  • Kurvenform

sind in der DIN EN50160 angegeben.

Mit der DIN IEC 38 wurde die Nennspannung der Niederspannungsnetze europaweit mit 230/400 V genormt. Im Harmonisierungsdokument HD 472 wurden die Spannungstoleranzen für Deutschland mit +6% und -10% bis 2003 festgelegt. Danach sollte die Spannungstoleranz europaweit auf +10%/-10% ausgeweitet werden, wenn nicht bis dahin von der Möglichkeit einer weiteren Einengung der Toleranz Gebrauch gemacht wird.