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Netznutzung GasInformationen & Downloads

Netznutzung - Netzstrukturdaten

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH ist ein Betreiber des örtlichen Gasverteilernetzes. Das Gas wird durch das Verteilernetz zu Letztverbrauchern in Haushalten, Gewerbe und Industrie im Versorgungsgebiet transportiert. Des Weiteren finden Sie detaillierte Angaben zur Lage der beiden Netzkopplungspunkte - NKP für den Netzzugang in der veröffentlichten Netzkarte Gas (Gasnetzkarte).

Die abgestimmten Bezeichnungen für beide NKP lauten:
1) Schönburg (ETG)
2) GASPOOL - SW Weißenfels Nord (Nur Noteinspeisung - Stand by)

Hier finden Sie eine Übersichtskarte unseres Gasnetzes.  

Die verbindlich veröffentlichten Daten der Netzentgelte entsprechend § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG betreffen insbesondere die Kosten der erforderlichen Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen, die Berücksichtigung des Qualitätselements nach §§ 18 ff. ARegV und des Erweiterungsfaktors nach § 10 ARegV sowie die Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 - EnVR 34/10 und EnVR 48/10.  

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH verpflichtet sich, die aktuell verbindlichen Netzentgelte unverzüglich nach deren Ermittlung zu veröffentlichen.

Die verbindlichen Entgelte können von den zuvor ermittelten voraussichtlichen Entgelten abweichen.

 

Voraussichtliche Entgelte ab 01.01.2027

Das folgende Preisblatt stellt gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2027 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG für das Jahr 2027 zum Stand 15.10.2026 nicht möglich.
Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) behält sich ausdrücklich vor, diese voraussichtlichen Netzentgelte unverzüglich nach Vorliegen aktueller Erkenntnisse entsprechend anzupassen und rechtzeitig vor dem 01.01.2027 bekannt zu geben. Die verbindlichen Netzentgelte des Jahres 2027 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen

  • Empfang und Bestätigung von Mengennominierungen
  • Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit
  • Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung
  • Kontrolle der Messung und Allokation, Einspeisung und Ausspeisung des Gases in vorhandenen Anlagen des Kunden oder des vom Kunden gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragten Dritten
  • Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse
  • Mehr- und Mindermengenermittlung und Abrechnung
  • Abrechnung, Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung
  • Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas, das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung)
  • sonstige Hilfsdienste