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MessstellenbetriebInformationen & Downloads

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb
der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE)    

Die SWE ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.    

Moderne Messeinrichtungen = digitale Stromzähler 

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes und bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.  

Intelligente Messsysteme = digitalen Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul 

Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW. 

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW. 

Umfang der Ausstattung von Messstellen 

Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:

ca. 23.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 
ca. 1.300 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme. 

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht. 

Genaue Informationen zur Ausstattungspflicht sind im § 29 MsbG  zu finden.

Beschluss der Bundesnetzagentur zur Verwendung von Standardverträgen (Strom und Gas) angepasst an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) und Dritten Messstellenbetreibern (MSB) gültig ab 01.10.2017

Strom

Gas

Messstellenvertrag nach BDEW-Mustervorlage zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) und im Netzgebiet versorgenden Lieferanten Strom, gültig ab 01.10.2017

Sofern uns Ihr Stromlieferant mitgeteilt hat, dass er die Abrechnung der Entgelte für Ihre moderne Messeinrichtung nicht mehr im Rahmen der Stromlieferung für Sie übernimmt, müssen wir Ihnen das Entgelt direkt in Rechnung stellen. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt automatisch mit Stromentnahme über Ihren Zähler zustande. Der Messstellenbetrieb erfolgt auf Grundlage unserer Allgemeinen Bedingungen (AB-MSB).

Bei Nutzung der modernen Messeinrichtung zur Messung von erzeugtem Strom gelten ebenfalls unsere Allgemeinen Bedingungen (AB-MSB).

Die Allgemeinen Bedingungen (AB-MSB) sind an dieser Stelle veröffentlicht:

 

Moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler)

Moderne Messeinrichtungen spiegeln Informationen über den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wieder.

Sie unterscheiden sich von intelligenten Messsystemen dadurch, dass sie über keine Kommunikationseinheit verfügen und damit folglich keine Messwerte (Daten) an die Marktpartner übertragen werden.

Neben dem für die Stromrechnung relevanten Zählerstand können dort historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate angezeigt werden.

Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung modernen Messeinrichtungen finden Sie in unserer Kurzanleitung. 

Intelligente Messsysteme

Intelligente Messssysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Wesentlicher Unterschied zur herkömmlichen Zähltechnik ist die Kommunikationseinheit. Sie ermöglicht es, auch wichtige Netzdaten zu erfassen. Die Daten werden über eine gesicherte Datenverbindung verschlüsselt übertragen. Dabei sind die Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme und an das Smart-Meter-Gateway zu erfüllen.

Sobald die intelligenten Messsyteme verfügbar sind, erhalten Sie hier weitere Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung. 

In unserer Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten rund um die moderne Messeinrichtung.

Laden Sie sich den Flyer vom Bundesministerium für Wirtschaft zum Thema Smart Meter und digitale Stromzähler herunter.